23.06.2015 – Montranus Filmfonds: Rückabwicklung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung in HeLaBa-Darlehensverträgen

Filmfonds waren der erste große Renner nach dem Zusammenbruch des Neuen Marktes 2002. Kaum hatten sich die Anleger von dem Schock erholt, überraschten sie die Bankberater mit einem ganz neuen Produkt, dem auch noch der Glamour des Filmgeschäfts anhaftete. Manche, wie die VIP-Medienfonds, lockten sogar mit Garantien, die letztlich jedoch nichts wert waren. Auf diesen Zug sprang auch das Emissionshaus Hannover Leasing mit den Montranus-Fonds auf. Über 8.000 Anleger investierten in die Fonds Montranus I, Montranus II und Montranus III über 700 Mio. Euro. Anleger aller drei Fonds mussten erhebliche Verluste hinnehmen.

Viele Anleger finanzierten ihre Beteiligung mit Darlehen der HeLaBa Dublin Landesbank. Nach Ansicht des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst Hoffmann ist die in den Darlehensverträgen enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das bedeutet, dass Anleger den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können. Das hat zur Folge, dass die HeLaBa (Hessische Landesbank) die Fondsbeteiligung zurücknehmen und das eingesetzte Kapital abzüglich der Ausschüttungen zurückzahlen muss. Mittlerweile haben mehrere Gerichte, allen voran der Bundesgerichtshof, aber auch das OLG Celle, das LG Siegen, das LG Lüneburg und das LG Bremen, die Widerrufsbelehrung für unwirksam erachtet und den Anlegern einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage zugebilligt. Dr Hoffmann bereitet zur Zeit mehrere Klagen vor.

Die HeLaBa kontert Rückforderungen mit dem Einwand der Verwirkung. Bedauerlicherweise hat das OLG Köln diesem Einwand einmal stattgegeben. Nach Ansicht von Dr. Hoffmann ist das jedoch eine Einzelfallentscheidung. Verwirkung ist ein Ausnahmetatbestand, der auf die meisten Montranus-Anleger nicht anwendbar sein dürfte. Jedoch vergrößert sich mit jedem Tag das Risiko, dass das Widerrufsrecht als verwirkt angesehen wird. Betroffene Anleger sollten daher ihre Aussichten von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Hoffmann biete eine derartige Prüfung kostengünstig an.