18.03.2020 Insolvenzverwalter des Hanseatischen Fußball Kontors fordert Anleger zur Rückzahlung auf

Der Insolvenzverwalter der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH und der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH hat mit Schreiben vom 11.02.2020 angeblich rund 500 Anleger von Nachrangdarlehen aufgefordert, vom HFK nach dem 01.04.2014 vom HFK erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen. Diverse Anleger haben sich an Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann gewandt. Sie alle bekommen von den insolventen HFK-Firmen noch Geld. Vom Insolvenzverwalter erwarten sie, dass er ihnen Geld auszahlt. Stattdessen fordert er Geld zurück.

Grundsätzlich hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Insolvenzanfechtung von Zahlungen, die im Stadium der Insolvenzreife, d.h. bei drohender Zahlungsunfähigkeit, noch geleistet werden. Denn so werden andere Gläubiger benachteiligt. Das Hanseatische Fußball Kontor war nach Ansicht des Insolvenzverwalters am 01.04.2014 bereits akut von der Insolvenz bedroht. Unter Umständen lassen sich jedoch Einwendungen gegen den Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters zu erheben. Hierzu ist eine genaue Analyse des Sachverhalts erforderlich. Nachrangdarlehensgeber sollten sich umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Der Insolvenzverwalter hat bereits Anwälte mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anleger beauftragt, die sich auf sein erstes Schreiben gar nicht gemeldet oder die Zahlung ausdrücklich abgelehnt haben. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hat mit ihm für seine Mandanten eine Fristverlängerung vereinbart, um den Sachverhalt gründlich prüfen zu können. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Sollte diese nicht möglich sein, so wäre ein Musterprozess denkbar. So würde vermieden, dass sämtliche Anleger in einen Gerichtsprozess getrieben würden.