02.07.2013 – Kanzlei Dr. Hoffmann erringt obsiegendes Urteil gegen BHW Bausparkasse AG wegen SAB Westend Carree

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann hat einen Schadensersatzprozeß gegen die BHW Bausparkasse AG gewonnen. Den aus Bad Münder stammenden Anlegern wurde von einem Berater der BHW im Jahr 2003 eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds SAB Real Estate GmbH & Co. „Westend Carree“ KG empfohlen. Wie schon beim Immobilienfonds SAB „Neue Welt“ in Berlin, trafen auch hier die vollmundigen Rentabilitätsprognosen der SAB nicht ein. Nach einem ersten Fehlurteil des Oberlandesgerichts Celle ging der Fall zum Bundesgerichtshof (BGH). Daraufhin vernahm das OLG Celle schließlich den Vermittler des BHW. Auf Grund seiner Aussage wurde klar, dass die Beratung nicht ordnungsgemäß erfolgt war.

Schadensersatzansprüche verjähren taggenau zehn Jahre nach der Zeichnung. Die geschlossenen Immobilienfonds SAB „Westend Carree“ und SAB „Neue Welt“ wurden im Jahr 2003 vertrieben. Daher drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren. Die Verjährung kann nur durch Erhebung einer Klage gehemmt werden. Auf Grund dieses Urteils bestehen sehr gute Aussichten für andere Anleger, ebenfalls Schadensersatz zu erlangen.