MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG: Treuhänder TVP versucht Anlegerrechte auszuhebeln

Gelingt es ihr eine Mehrheit zu finden, so könnte ein elementares Anlegerrecht ausgehebelt werden. Der Bundesgerichtshof hat unlängst entschieden, dass es ein Grundrecht eines jeden Gesellschafters sei, seine Mitgesellschafter zu kennen. Es ist für die Gesellschafter überaus wichtig, mit den anderen Gesellschaftern in Kontakt treten zu können, um mehrheitlich Entscheidungen auch gegen den Willen dere Geschäftsführung herbeizuführen. Insbesondere bei Fonds, in denen Anlegergelder in Millionenhöhe verschwinden, ist dies die einzige Möglichkeit für die Anleger, sich zu organisieren. Es wird daher dringend empfohlen, gegen diesen Beschlussvorschlag zu stimmen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann vertritt Anleger dieses Fonds. Sollten Sie als Anleger sich mit ihnen abstimmen oder über weitere Schritte informiert werden wollen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Kanzlei.