Pressemitteilung 02.09.2011: Rechtsschutzversicherer DAS muss Kapitalanlegerverfahren finanzieren

Zum wiederholten Mal hat die Kanzlei Dr. Hoffmann einen Prozess gegen den Rechtsschutzversicherer DAS wegen der Deckung eines Kapitalanlegerprozesses gewonnen. Die DAS wehrt sich wie kein anderer Rechtsschutzversicherer mit fadenscheinigen Argumenten gegen die Deckung derartiger Verfahren. Ihre Begründung in diesem Fall war, dass die Kanzlei keinen vollständig ausgearbeiteten Klageentwurf vorlegte.

Hierzu ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet. Er muss dem Versicherer lediglich die Erfolgsaussichten darlegen. Das war in diesem Fall ausreichend geschehen. Auf die Klageerhebung erkannte die DAS den Anspruch sofort an, wehrte sich indes gegen die Übernahme der Prozesskosten. Das Gericht erteilte ihrem Ansinnen eine klare Absage und verurteilte sie zur Übernahme der gesamten Prozesskosten. Das Verhalten der DAS war klar vertragswidrig. Sie weiß selbst am besten, dass ihre Versicherungsbedingungen keine Pflicht zur Vorlage eines vollständigen Klageentwurfs vorsehen.

Dies war nicht der erste Prozess, den der Unterzeichner für einen Kapitalanleger gegen die DAS führte. Wem weitere Fälle bekannt sind, der wird gebeten, sie mir mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass es keine Ausrutscher sind, so wäre eine Meldung an das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen angebracht.