14.8. 2012 Schieflage bei Schiffsfonds

Kapitalanlagen in Schiffsfonds erleiden derzeit massive Wertverluste. Auf Ausschüttungen warten die Anleger seit geraumer Zeit vergeblich. Viele Bankkunden, inbesondere der Hamburger Sparkasse (Haspa) und der Commerzbank, bemerken erst jetzt, dass sie eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken erwarben. Vor der Finanzkrise stellten die Anlageberater diese und andere geschlossene Fonds (Immobilien, Flugzeuge, Container, Lebensversicherungen, Windenergieanlagen usw.) als sichere Anlage mit hohen Renditeerwartungen (häufig über 8% p.a.) dar. Verschwiegen wurde, dass die Hälfte der geschlossenen Fonds in der Regel durch ein Bankdarlehen finanziert wurde, auf das Zinsen zu zahlen sind, die erstmal verdient werden müssen. Verschwiegen wurde nach Erkenntnissen des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst Hoffmann zuweilen auch, dass Teile der Bankdarlehen in ausländischen Währungen aufgenommen wurden, so dass noch ein Währungskursrisiko hinzu trat.

Nun geraten immer mehr dieser meist als Kommanditgesellschaften verpackten Finanzanlagen in Not. Ein Überangebot an Frachtraum, sinkende Frachtraten, gestiegene Wechselkurse und steigende Forderungen der Banken nach Auslaufen der ersten Kredite führen zu negativen Ergebnissen. Wenn überhaupt etwas überbleibt, dann werden damit die Bankdarlehen bedient. Es verwundert nicht, dass ein Großteil der Schiffs- und Containerfonds aus der Hafenstadt Hamburg stammt, so etwa die der Firmen MPC und HCI. Vertrieben wurden sie verstärkt von der Hamburger Sparkasse und der Commerzbank. Diese bestreiten, dass die ungewöhnlich hohen Innenprovisionen der Hauptgrund für ihr Engagement war. Keine Anlageform bringt den Anlageberatern Provisionen in ähnlicher Höhe.

Anleger haben häufig die Möglichkeit, ihren Schaden von der Bank, dem Anlageberater oder der Fondsgesellschaft erstattet zu bekommen. Häufig sind die Prospekte fehlerhaft, oftmals wurden sie gar nicht übergeben. Auch die Anlageberatung durch den Bankberater entsprach häufig nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung. Insbesondere wenn über Risiken nicht aufgeklärt und der Prospekt nicht übergeben wurde, bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Schadenersatzanspruch.

Keinesfalls sollten die Anleger der Geschäftsführung der Fonds Entlastung erteilen und Beschlussvorschlägen zustimmen, deren Folgen sie nicht genau abschätzen können. Zu beachten ist auch, dass bei das Stimmrecht auf die Treuhänderin übergeht, wenn es der Anleger nicht selbst ausübt. Die Treuhänderin arbeitet eng mit der Fondsgesellschaft zusammen und wahrt eher deren Wohl als das der Kapitalanleger im Sinn hat. Daher sollte jeder Anleger sein Stimmrecht selbst ausüben oder sich mit anderen Anlegern zusammenschließen, um die Stimmrechte zu bündeln. Nur so ist eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung möglich. Insbesondere können die Anleger so eine rasche Liquidation des Fonds erzwingen. Die Fondsgesellschaften selbst haben ein finanzielles Interesse daran, den Fonds möglichst lange aktiv zu halten.