26.05.2014: Trübe Aussichten bei dima24.de, Selfmade Capital, Emirates Fonds und New Capital Invest (NCI)

Anleger der Selfmade Capital Fonds

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haben derzeit nichts zu lachen. Keiner der Fonds hat seine vollmundigen Versprechungen gehalten. Die Hinweise auf eine Veruntreuung der Gelder durch die Verantwortlichen verdichten sich. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt mittlerweile wegen Kapitalanlagebetrugs gegen die Hintermänner der Fonds, allen voran Malte Hartwieg. Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann hat Strafanzeige für seine Mandanten erstattet.

Malte Hartwieg versucht gerade durch seine Rechtsanwälte ein „Moratorium“ durchzusetzen, um nach dem Verbleib der Gelder zu forschen. Aus Sicht von Dr. Hoffmann ist davon nichts zu erwarten. Wer Gelder so grob fahrlässig an unsichere Empfängerfirmen in den Vereinigten Emiraten weitergibt, der wird nicht in der Lage und Willens sein, diese Gelder wieder aufzutreiben. Mangels jeglicher Einflussmöglichkeiten auf die Justiz in Abu Dhabi dürfte der Verbleib der Gelder nie zu klären sein.

Geschädigte Anleger sind daher darauf angewiesen, ihre Ansprüche auf deutschem Boden durchzusetzen.

Wohl nur theoretisch kommen Ansprüche können aus fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Sie stehen nur dem zu, der die Fonds aufgrund einer Beratung kaufte. Die von uns vertretenen Anleger zeichneten die Fonds direkt bei der dima24.de unter Verzicht auf jede Beratung. Damit scheidet für sie ein Anspruch auf Grund fehlerhafter Beratung aus. Ihr Beispiel zeigt, dass Laien komplizierte Anlagen nicht beurteilen können. Jeder mit Kapitalanlagerecht befasst Rechtsanwalt hätte ihnen von dieser Anlage abgeraten. Die Initiatoren waren unbekannte, unterkapitalisierte Gesellschaften. Die Fondsprospekte sind im Grunde genommen eine Anleitung zur Veruntreuung von Geldern.

Aussichtsreicher sind nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen auf Grund von Prospektfehlern. Hier ist allerdings Eile geboten. Wer dem Moratorium zustimmt, der verliert möglicherweise wertvolle Zeit. Urteile sind– so weit ersichtlich – noch nicht ergangen. In einem Vergleich vor dem Landgericht München verpflichtete sich die dima24, dem Anleger sein gesamtes Kapital zu erstatten. Anleger sollten ihre Ansprüche von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dr. Ernst Hoffmann in Hamburg bietet auch die rechtliche Überprüfung beabsichtigter Kapitalanlagen an.