10.06.2014 - Urteil des Bundesgerichtshofs zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mir Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) einer Klage auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages aus dem Jahr 1998 stattgegeben. Der Kläger hatte zwar erst 2008 den Widerruf erklärt. Das war jedoch nicht verspätet, weil er bei Vertragsschluss nicht in drucktechnisch deutlicher Form über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Widerrufsbelehrungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen verschiedener Versicherer aus verschiedenen Jahren für unwirksam erklärt.

Nach Auffassung des auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Ernst Hoffmann, Hamburg und Bargteheide, können tausende von Lebensversicherungsverträgen unter Berufung auf dieses Urteil rückabgewickelt werden. Angesichts der immer geringeren Verzinsung sowie der hohen internen Kosten sind Lebensversicherungen schon lange keine sinnvolle Kapitalanlagen mehr. Lediglich ältere Verträge, deren Prämien bis heute vereinbarungsgemäß gezahlt wurden, sind noch steuerbegünstigt. Bevor diese Verträge aufgelöst werden, sollte der Versicherte unbedingt einen auf Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, um keine teuren Fehler zu machen.

Viele Lebensversicherungen werden vor Ablauf beendet. Im Falle einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer meist nur einen Bruchteil seiner eingezahlten Prämien zurück. Im Falle des Widerrufs erhält er alles zurück und sogar möglicherweise noch Zinsen.