20.11.2013 - Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bei der Infinus-Gruppe

Nach einem Bericht des Handelsblatts durchsuchten Anfang November 2013 400 Ermittler Büroräume und Privatwohnungen mehrerer Infinus-Manager. Der Verdacht lautet auf Anlagebetrug. Nach Angaben der Zeitung seien um die 25.000 Anleger mit rund 400 Mio. Euro Einlage betroffen. Vermutlich machte Infinus in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage. Dubios sollen auch die Geschäfte mit Lebensversicherungen gewesen sein. Die Dresdner Firma kaufte massenweise Lebens- und Rentenversicherungen auf und bilanzierte sie mit dem vollen Preis. Der Zeitwert soll deutlich niedriger gelegen haben und auch die Verbindlichkeiten, mit denen die Policen belastet wurden, wurden nicht offengelegt. Teilweise sollen die Verkäufer der Versicherungspolicen mit Genussrechten oder Schuldverschreibungen der Infinus Business plus AG bezahlt worden sein. In deren Prospekt wurde auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen. Es steht zu vermuten, dass auch Anlegergelder für den Ankauf von Lebensversicherungen eingesammelt wurden. Entgegen der Versprechungen wurden diese Versicherungen nicht weitergeführt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Vermögensgegenstände bei den Firmen und einzelnen Beschuldigten beschlagnahmt. Auf diese Werte haben geschädigte Anleger Zugriff zur Sicherung. Dabei gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, das heißt, diejenigen, die zuerst ihre Ansprüche durchsetzen, erhalten 100 %. Wer zu spät kommt, erhält nichts. Es empfiehlt sich daher, nicht zu lange zu zögern. Die Durchsetzung der Ansprüche ist rechtlich kompliziert, sodass sie einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt übertragen werden sollte. Die Staatsanwaltschaft erteilt hierzu keinerlei Auskünfte oder Ratschläge. Ein Merkblatt der Staatsanwaltschaft finden Sie hier.