Bankrecht

Einen der Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann, Hamburg und Bargteheide, bildet das Bankrecht. Hierzu rechnen alle Gesetze und Rechtsfragen betreffend Banken, Finanzdienstleister und Anbieter von Kapitalanlagen. Aufgrund der hohen Brisanz des Kapitalanlagerechts wird dieser Bereich auf einer eigenen Unterseite behandelt. Für Verbraucher von besonderer Bedeutung sind folgende Rechtsverhältnisse im Bankbereich:
 

Kreditverträge, Verbraucherkredite, Immobiliendarlehen, Hauskredite

Die Wörter Kreditvertrag und Darlehen werden synonym benutzt. Ohne sie ist unser Geschäftsleben nicht vorstellbar. Unternehmen benötigen Kredite, um Einkauf von Material zu finanzieren bis sie aus dem verkauften Endprodukt das Darlehen wieder abzahlen können. Aber auch Verbraucher benötigen Kredite, um größere Anschaffungen zu tätigen, insbesondere Immobilien und Fahrzeuge. So lange der Kreditnehmer den Kredit vereinbarungsgemäß bedient, gibt es keinen Streit. Problematisch wird es, wenn er den Kredit nicht mehr bedienen kann oder ihn vorzeitig ablösen will. Das geschieht z.B. im Falle von Arbeitsplatzverlust, Tod eines Partners, Ehescheidung, Insolvenz usw. Dann verlangt die Bank Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beläuft sich häufig auf die gesamten Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit noch zu zahlen wären. Die Bankkunden empfinden das häufig als ungerecht. Hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Viele Verträge sind fehlerhaft, sodass es einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt gelingt, den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen oder zumindest einen guten Vergleich mit der Bank auszuhandeln.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Vorfälligkeistentschädigung finden Sie hier.

Laien schließen häufig ungünstige Kreditverträge ab. Sie werden von Vermittlern oder Bankangestellten beraten, die mehr an ihre eigene Provision als an das Interesse der Kunden denken. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen empfiehlt es sich, einen Darlehensvertrag vor der Unterzeichnung von einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Kosten sind verschwindend gering im Vergleich zu den Nachteilen eines ungünstigen Vertrages.

Bearbeitungsentgelte

Auch im Bankgewerbe herrscht starker Preiswettbewerb. Die Banken unterbieten sich gegenseitig mit günstigen Kreditkonditionen. Insbesondere die Direktbanken tun sich mit günstigen Angeboten hervor. Da verwundert es nicht, dass so manche versuchen, sich ihre Gewinne auf andere Weise als über den Zins zu sichern. Sie bieten günstige Zinsen an, berechnen indes zusätzlich ein „Bearbeitungsentgelt“, das nicht selten um 3 % der Kreditsumme beträgt. Auch versuchen manche Banken, gesonderte Entgelte für Nebenleistungen wie Nachlassbearbeitung, Übersendung von Kontoauszügen, Porto, Rückbuchung von Lastschriften, Ausstellung von Kopien der Kontoauszüge und ähnlichem dem Verbraucher in Rechnung zu stellen. Die Rechtsprechung hierzu ist kaum überschaubar und größtenteils noch uneinheitlich. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann, Hamburg und Bargteheide, zeichnet sich indes eine verbraucherfreundliche Tendenz in der Rechtsprechung ab.

SCHUFA, Creditreform, Datenschutz

Verbraucherfreundlich ist mittlerweile auch die Rechtsprechung zu Streitigkeiten mit der SCHUFA, Creditreform und anderen Auskunfteien. Der Verbraucher hat ein Recht auf Auskunft der über ihn gespeicherten Daten. Die Speicherung selbst ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich zulässig. Denn die SCHUFA ist eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Kreditsystem. Sie hilft den Banken, die Risiken aus Kreditgeschäften zu reduzieren. Erst dadurch werden Kredite günstiger, sodass der Allgemeinheit gedient ist.

Nach einem neueren BGH-Urteil besteht indes kein Recht auf Auskunft über das sogenannte Scoring-Verfahren. Das ist die interne Berechnungsmethode der SCHUFA, mit der sie die Bonität einer Person zu einer einzigen Zahl zusammenfasst. Dem Verbraucher sei unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ausreichend gedient, wenn ihm sämtliche Informationen mitgeteilt werden, die die SCHUFA über ihn gespeichert hat. Damit einher geht ein Anspruch auf Berichtigung falscher Informationen. Laien begegnen in der Praxis oft Schwierigkeiten, eine Berichtigung durchzusetzen. Sie sind häufig von dem „Papierkrieg“ mit SCHUFA, Bank und Unternehmen überfordert. Ein auf Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier rasch helfen.

Leasing / Factoring

Das Leasing ist aufgrund seiner steuerlichen Vorzüge im gewerblichen Bereich weit verbreitet. Teure Investitionsgüter wie Flugzeuge und Maschinen aber auch Immobilien werden häufig von Leasinggesellschaften finanziert. Man unterscheidet folgende Modelle:

  • Finanzierungsleasing

  • Hersteller- und Händlerleasing

  • Operating-Leasing

  • Sale-and-Lease-Back Modell

Die häufigste Form ist das Finanzierungsleasing. Hier kauft die Leasinggesellschaft das Leasinggut und überlässt es dem Leasingnehmer. Dieser hat durch die Leasingraten über die gesamte Laufzeit sämtliche Aufwendungen und Kosten des Leasinggebers zu amortisieren (Vollamortisation). Ist vereinbart, dass der Leasingnehmer den Leasinggegenstand früher zurückgeben kann, so wird in der Regel ein Restwert vereinbart, den der Leasingnehmer garantieren muss. Hierüber gibt es häufig Streit, insbesondere beim Kfz-Leasing. Problematisch ist auch die Rückabwicklung von Finanzierungsleasingverträgen, weil drei Parteien (Leasinggesellschaft, Verkäufer, Leasingnehmer) an ihnen beteiligt sind. Ist das Leasinggut mangelhaft und will der Leasingnehmer es zurückgeben, muss auch der Leasingvertrag rückabgewickelt werden.

Beim Hersteller- und Händlerleasing fehlt es an diesem Dreiecksverhältnis. Der Hersteller bzw. Händler tritt selbst als Leasinggeber auf, um durch diese Art der Finanzierung seine Produkte besser absetzen zu können. Gleichwohl zählen solchen Verträge auch zu den steuerlich begünstigten Leasingverträgen.

Beim Operating-Leasing wird keine feste Laufzeit vereinbart, sondern nur eine kurze Grundlaufzeit. Danach gibt es ein flexibles Kündigungsrecht. Diese Art des Leasings wird häufig von Leasinggebern angeboten, die das Leasinggut mehrfach verschiedenen Leasingnehmern überlassen. Diese Art des Leasings gleicht sehr stark der Miete, sodass Mietrecht auf es angewendet wird.

Beim Sale-and-Lease-Back Leasing erwirbt der Leasinggeber das Leasinggut vor Abschluss des Vertrages vom Leasingnehmer und least es dann an ihn zurück. Es wird häufig gewählt, wenn der Leasingnehmer die kostspielige Unterhaltung des Leasinggutes abwälzen will. So wird es häufig von der öffentlichen Hand benutzt, die meint, sich dadurch von Kosten befreien zu können. Ob das wirtschaftlich immer richtig ist, ist mehr als fraglich.

Mit Factoring wird der Ankauf von Forderungen bezeichnet. Viele Unternehmen geraten in Liquiditätsschwierigkeiten, wenn sie ihren Kunden Zahlungsziele von sechs Wochen und mehr einräumen müssen. Das Factoring-Unternehmen zahlt ihnen die Rechnung sofort unter Abzug eines Abschlages und zieht die Forderung dann auf eigene Rechnung ein. Problematisch ist hier der Fall, wer für den Ausfall der Forderung haften soll.

Kreditkarten, EC-Karten, Girokarten, Online-Banking, Internetbanking

Trotz ständig steigender Sicherheitsstandards passiert Kredit- und Geldkartenmissbrauch immer noch in großem Umfang. Die Täter erschleichen sich die Kartendaten durch E-Mails (sogenanntes Phishing), durch gefälschte Internetdienste und Online-Shops, durch Sicherheitslücken in Privatcomputern, durch Hackerangriffe auf Kaufhausketten, durch Abgreifen der PIN an manipulierten Geldautomaten oder in Geschäften und schließlich durch Diebstahl der Karten. In allen Fällen stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet. Die Nutzer sind verpflichtet, die Karten und die Geheimnummer separat sicher zu verwahren und ihre Kontoauszüge innerhalb von 30 Tagen zu prüfen. Wer länger als 30 Tage im Urlaub ist, muss jemanden haben, der die Post zuhause öffnet. Der Teufel steckt hier im Detail. Ausufernde europäische Gesetzgebung führt dazu, dass nur noch spezialisierte Rechtsanwälte die Voraussetzungen eines Ersatzanspruches gegenüber der Bank kennen.

Gleiches gilt für das Online-Banking. Wer Bankgeschäfte über das Internet nutzt, der muss PIN und TAN sicher und separat verwahren.

Bürgschaften

Banken verlangen häufig Bürgschaften für Kredite. Bürgschaften können unterschiedlich ausgestaltet werden. Angesichts des erheblichen Risikos des Bürgen empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung den Wortlaut des Bürgschaftsvertrages voneinem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Ansonsten kann es passieren, dass die Bank ihn in Anspruch nimmt, ohne vorher den Schuldner in Anspruch zu nehmen.

Auslandszahlungsverkehr

Rechtlich kompliziert ist der Auslandszahlungsverkehr, auf den insbesondere Import- und Exportfirmen angewiesen sind. Es muss sichergestellt werden, dass der Exporteur, der seine Produkte ins Ausland verkauft, seinen Kaufpreis erhält. Der Importeur möchte sicherstellen, dass er die Ware erhält, für die er möglicherweise schon gezahlt hat.

Zu diesem Zweck haben die Banken verschiedene Lösungen entwickelt:

  • Dokumenteninkasso

  • Dokumentenakkreditiv

  • Ausfuhrversicherungen / Hermes

Dokumenteninkasso

Beim Dokumenteninkasso erhält der Exporteur von dem Transportunternehmen, dem er seine Ware übergibt, ein Konnossement (auch Bill of Lading genannt). Es verbrieft das Eigentum an der Ware. Über seine Hausbank sendet der Exporteuer das Konnossement (neben anderen Handelsunterlagen) an die ausländische Bank des Käufers. Der Käufer prüft dort die Unterlagen und zahlt den Kaufpreis. Sodann erhält er von der Bank das Konnossement ausgehändigt und kann die Ware am Schiff abholen.

Dokumentenakkreditiv

Man unterscheidet zwischen bestätigten und unbestätigten Akkreditiven. Ratsam ist es stets, auf ein bestätigtes Akkreditiv zu bestehen. In dem Akkreditiv verpflichtet sich die Bank des Käufers gegenüber dem Verkäufer oder dessen Bank, den Kaufpreis zu zahlen. Damit ist der Verkäufer doppelt abgesichert.

Ausfuhrgarantien / Hermes

Ausfuhrversicherungen werden von privaten Unternehmen und durch den Bund angeboten. Die staatliche Exportversicherung heißt Hermes. Sie sichern die inländischen Exporteure gegen Zahlungsausfälle und sogar höhere Gewalt ab.

Trotz dieser verschiedenen Modelle kommt es immer wieder zu Vertragsstörungen, insbesondere wenn die Ware nicht oder in beschädigtem Zustand geliefert wird. Selbst wenn eine Versicherung hierfür aufkommt, so nimmt sie häufig bei dem Verkäufer Regress. Aufgrund der Auslandsbezogenheit ist hier häufig mit ausländischen Banken und Unternehmen zu kommunizieren. Ein auf Bankrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der zudem noch die Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Portugiesisch beherrscht, kann hier helfen.

Weitere Informationen rund um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung finden sich auf dem Portal www.vorfaelligkeitsentschaedigung24.net