11.12.2013 - Hamburger Rechtsanwalt erringt obsiegendes Urteil in Sachen ProRendita IV gegen die Commerzbank

Der Hamburger Rechtsanwalt Ernst Hoffmann hat für eine Anlegerin des geschlossenen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 Britische Leben ein obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Frankfurt errungen. Es sprach der Klägerin ihr gesamtes Kapital abzüglich der erfolgten Ausschüttung zu. Es gelang, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Anlegerin über eine Reihe von Risiken des ProRendita IV Fonds durch den Anlageberater der Commerzbank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Dieses Urteil gibt tausenden von Anlegern folgender Fonds Hoffnung:

  • ProRendita Eins

  • ProRendita Zwei

  • ProRendita Drei

  • ProRendita Vier

  • ProRendita Fünf

Denn all diese Fonds investierten in britische Lebensversicherungen und ihre Prospekte gleichen sich weitgehend. Nach Erfahrungen der Kanzlei Dr. Hoffmann, die eine Vielzahl von Anlegern vertritt, war die Commerzbank bei dem Vertrieb dieser Fonds stark engagiert. Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass die Kundenberater der Commerzbank nicht ordnungsgemäß berieten. Dies strahlt auch auf künftige Fälle aus. Rechtsanwalt Hoffmann wird vor Ende des Jahres 2013 weitere Klagen gegen die Commerzbank wegen ProRendita Fonds einreichen.

Den Versuchen der Rechtsanwälte der Commerzbank, die Verjährung der Ansprüche zu begründen, erteilte das Gericht eine klare Absage. Allerdings erhielten die Anleger bereits seit dem Jahr 2009 Mitteilungen der Fondsgesellschaft, aus denen die finanziellen Schwierigkeiten hervor gingen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Richter dies bereits genügen lässt, um die dreijährige Verjährungsfrist beginnen zu lassen. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt gegen geringes Entgelt prüfen lassen.